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Zur
Zeit verfügt der WSC Aflenz über 22 ausgebildete
Kampfrichter.
Aufnahmekriterien: Jedes ÖSV-Mitglied, welches das 17.
Lebensjahr vollendet hat, kann sich über den Verein, bei
welchem die ÖSV-Mitgliedschaft besteht, als
Kampfrichteranwärter beim Gebietskampfrichter anmelden.
Vorteilhaft ist eine gleichzeitige Anmeldung als KRA mit
der Anmeldung zur Trainer-Lehrwartausbildung, da bei
bestandener Ausbildung als Trainer oder LW die
zweijährige KRA-Zeit angerechnet wird.
Die Anmeldung kann grundsätzlich nur der Verein
durchführen, wobei eine solche Anmeldung nur schriftlich
mit offiziellem Vordruck erfolgen kann.
Der KRA hat dann zwei volle Wettkampfsaisonen hindurch
die nach der Wettkampfordnung des ÖSV geforderten
Einsätze zu tätigen.
Ein Antreten zur ÖSV-Kampfrichterprüfung ist ausnahmslos
nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
a) Es müssen pro Wettkampfsaison (1. 7. bis 30. 6.)
während der Anwärterzeit drei ÖSV-Einsätze nachgewiesen
werden, wobei nur solche Veranstaltungen anerkannt
werden können, welche mit einem offiziellen
Wettkampfantrag beim StSV, ÖSV oder FIS angemeldet
wurden sowie die Vereinsmeisterschaft oder Trainer- bzw.
Lehrwarteausbildung bei wie oben genannter Anmeldung!
b) Es müssen Pflichtkurse vor dem Prüfungstermin besucht
worden sein. Ein Nichtbesuch eines Pflichtkurses in
einem Jahr während der Anwärterzeit verschiebt also die
ÖSV-KR-Prüfung automatisch um mindestens ein Jahr.
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