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1.
Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten,
dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren.
Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem
Können und den Gelände-, Schnee- und
Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte
anpassen.
3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer
und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er
vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht
gefährdet.
4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten,
von rechts oder von links, aber immer nur mit einem
Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder
für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder
Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt
einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder
hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach
oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr
für sich und andere tun kann.
6. Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es
vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen
Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter
Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so
schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder,
der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der
Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder
muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und
Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht:Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob
Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht,
muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |
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